Reglement für den Modellflugplatz Ulrichen

1.

Der Modellflugplatz Ulrichen steht ausschliesslich den Mitgliedern der Modellfluggruppe Goms zur Verfügung. Der Vorstand kann Ausnahmen für Meisterschaften, Wettbewerbe und Freundschaftsfliegen bewilligen, falls die Versicherungsfrage abgeklärt ist. Kanditaten für eine Mitglieschaft dürfen den Modellflugplatz benützen, wenn sie die Bewilligung es Vorstandes haben. Bedingung ist, dass sie über eine gültige Haftpflichtversicherung mit Kausalhaftung besitzen.

2.

Immatrikulation der Modelle ist obligatorisch, ausser F4 Modellen.

3.

Folgende Modelle sind zugelassen:

  • Flugmodelle mit Verbrennungsmotor, Einschränkungen siehe Punkt 4ff
  • Flugmodelle mit Turbinenantrieb sind verboten
  • Modellhelikopter, Einschränkungen siehe Punkte 4ff
  • Flugmodelle mit Elektromotoren
  • Segelflugmodelle

4.

4.1 Flugzeiten für Modelle mit Verbrennungsmotor

  Morgens Nachmittags
Montag - Freitag 09.00-12.00 13.30-20.00
Samstag 09.00-12.00 13.30-19.00
Sonntag nach Absprache 14.00-18.00

An hohen Feiertagen ( Ostern, Auffahrt, Pfingsten und Weihnachten ) ist der Flugbetrieb mit Verbrennungsmotoren gänzlich verboten. Die übrigen Feiertage ( Neujahrstag, Ostermontag, Pfingstmontag und 26. Dezember ) sind den Sonntagen gleichgestellt.

4.2 Max Schallpegel

Der Schallpegel eines betriebsbereiten Flugmodells/Helikopter darf an Werktagen 80 dBA nicht überschreiten. An Sonntagen ist der Schallpegel auf 77dBA begrenzt. Gemessen wird aus einer Entfernung von 10 Meter zur Schallquelle ( Modell ). Es sind 4 Messungen durchzuführen mit jeweils einer Drehung von 90 Grad des Modells.

4.3 Flugsektor

Der Flugsektor streckt sichnorwärds entlang der Achse des Flugplatzes Richtung Hauptstrasse. Das Überfliegen des Badesees ist verboten.

4.4 Sperrzone

Als Sperrzone gilt der Sektor südlich der Achse des Flugplatzes ( Richtung Bahngleis ). Es ist stikt untersagt diesen Sektor insbesondere Richtung Spielplatz zu überfliegen.

4.5 Lärmmessverantwortliche

Durch die Durchführung der Lärmmessungen ist die Arbeitsgruppe Technik verantwortlich. Diese besteht aus dem Vereinspräsidenten und zwei Mitgliedern. (Vorzugsweise mit Flugmodell- und Modellhelikopterkenntnissen). Diese werden vom Vorstand bestimmt. Mitglieder der Arbeitsgruppe können jederzeit stichprobenweise Messungen anordnen / durchführen.

5.

RC-Anlagen dürfen nur in Betrieb genommen werden nachdem man sich überzeugt hat, dass die Frequenz nicht belegt ist. Die eigene Frequenz muss an der Frequenzkontrolle angezeigt  werden. Für Schäden, welche durch das unerlaubte Einschalten entstehen, haftet der Verursacher.

6.

Gastpiloten müssen eine gültige Haftpflichtversicherung vorweisen können. Gaspiloten müssen im Besitze einer Bewilligung sein, um auf dem Modellfluggelände der Modellfluggruppe Goms Modellflug zu betreiben. Diese Genehmigungen werden nach Absprache mit dem Vorstand erteilt.

7.

Der Modellpark befindet sich auf der südlichen Seite des Flugplatzes (Richtung Bahngeleise). Die bereitgestellten Tische und der Platz vor den Tischen dient als Flugvorbereitungsraum. Nach jedem Flug muss das Modell zum Flugzeugpark zurückgestellt werden. Der Pilotenstandort befindet sich mindestens 10 Meter nordwärts (Richtung Hauptstrasse) entfernt von den Tischen. Die Modelle sind so einzusetzen, dass weder während des Starts, des Fluges oder bei der Landung Personen oder Sachen Dritter gefärdet werden.

8.

Die Parkordnung der Autos ist strikte einzuhalten. Diese werden  beidseits der Tische angrenzend der Tische längs dem südlichen Pistenrand parkiert.

9.

Auf dem Fluggelände dürfen sich nur diejenigen Personen aufhalten, welche Aktiv fliegen. Zuschauer halten sich bei den Tischen auf.

10.

Sämtliche Abfälle müssen eingesammelt und entsprechen entsorgt werden. Es ist keine Kerichtdeponie auf dem Fluggelände erlaubt. Benützer des Fluggeländes haben dies aufgeräumt zu hinterlassen.

11.

Jedermann hat zum einhalten dieser Bestimmung und zur allgemeinen Ordnung auf dem Modellflugplatz beizutragen. Besondere Vorkommnisse sind dem Präsident oder einem Vorstandsmitglied unmittelbar zu melden.

12.

Mitglieder und Gastpiloten die durch ihr Verhalten Andere gefährden, die Bestimmungen dieses Reglements nicht einhalten oder auf andere Weise den Ruf oder die Interessen der Modellfluggruppe Goms schädigen werden und vom Vorstand zur Rechenschaft gezogen.